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   BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11   

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https://dejure.org/2012,21659
BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 (https://dejure.org/2012,21659)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 (https://dejure.org/2012,21659)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 (https://dejure.org/2012,21659)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verzögerte Bearbeitung von Anträgen eines Soldaten auf Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung Englisch während der Verwendung in Großbritannien; Anspruch auf Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung Englisch mit dem Standardisierten Sprachleistungsprofil (SLP) "4444" durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 93 S. 1; WBO § 23a Abs. 2
    Verzögerte Bearbeitung von Anträgen eines Soldaten auf Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung Englisch während der Verwendung in Großbritannien; Anspruch auf Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung Englisch mit dem Standardisierten Sprachleistungsprofil (SLP) "4444" durch ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 93 S. 1; WBO § 23a Abs. 2
    Verzögerte Bearbeitung von Anträgen eines Soldaten auf Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung Englisch während der Verwendung in Großbritannien; Anspruch auf Teilnahme an einer Sprachsonderprüfung Englisch mit dem Standardisierten Sprachleistungsprofil (SLP) "4444" durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 61.11
    Die Dienstaufsicht wird jedoch durch den zuständigen Vorgesetzten allein im öffentlichen Interesse gegenüber dem Dienstherrn ausgeübt; sie obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber seinen Untergebenen und dient damit nicht der Wahrung der Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (stRspr, vgl. Beschluss vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 = NZWehrr 2007, 252, vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - BVerwGE 136, 119 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 17 = NZWehrr 2011, 36 und vom 28. Februar 2012 - BVerwG 1 WB 22.11 - Rn. 14).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 51.06

    Dienstaufsicht; Dienstaufsichtsbeschwerde; Maßnahme.

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 61.11
    Die Dienstaufsicht wird jedoch durch den zuständigen Vorgesetzten allein im öffentlichen Interesse gegenüber dem Dienstherrn ausgeübt; sie obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber seinen Untergebenen und dient damit nicht der Wahrung der Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (stRspr, vgl. Beschluss vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 = NZWehrr 2007, 252, vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - BVerwGE 136, 119 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 17 = NZWehrr 2011, 36 und vom 28. Februar 2012 - BVerwG 1 WB 22.11 - Rn. 14).
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 22.11

    Antrag auf Aufhebung einer bestandskräftigen Beurteilung; Wiederaufgreifen des

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 61.11
    Die Dienstaufsicht wird jedoch durch den zuständigen Vorgesetzten allein im öffentlichen Interesse gegenüber dem Dienstherrn ausgeübt; sie obliegt dem Vorgesetzten nicht gegenüber seinen Untergebenen und dient damit nicht der Wahrung der Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (stRspr, vgl. Beschluss vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 = NZWehrr 2007, 252, vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - BVerwGE 136, 119 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 17 = NZWehrr 2011, 36 und vom 28. Februar 2012 - BVerwG 1 WB 22.11 - Rn. 14).
  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 18.12

    Antrag eines Fluglehrberechtigten und Standardisierungsluftfahrzeugführers auf

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2012 - 1 WB 61.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist deshalb ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, mit dem ein bestimmtes dienstaufsichtliches Einschreiten begehrt wird, unzulässig, weil ein Soldat keinen dahingehenden Rechtsanspruch im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO hat (vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Juni 2012 - BVerwG 1 WB 18.12 - Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17

    Antrag auf Ablehnung von Richter vor den Wehrdienstgerichten wegen Besorgnis der

    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet, intensiviert oder korrigiert wird (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 70.09 - Rn. 21 m.w.N., vom 17. Juli 2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 - juris Rn. 26 f. und vom 30. März 2017 - 1 WB 33.16 - juris Rn. 24; ebenso auch: Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 10 Rn. 21; Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 17 Rn. 30).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 33.16

    Beurteilungsverfahren; Anspruch auf Einschreiten der Dienstaufsicht

    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet, intensiviert oder korrigiert wird (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 70.09 - Rn. 21 m.w.N. und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 - Rn. 26 f; ebenso: Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 10 Rn. 21; Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 17 Rn. 30).
  • BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 29.20

    Anrechnung des Studiums 'Wirtschaftsrecht LL.B.' auf die

    Der einzelne Soldat hat deshalb keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet, intensiviert oder korrigiert wird (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 70.09 - Rn. 21 m.w.N., vom 17. Juli 2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 - juris Rn. 26 f. und vom 30. März 2017 - 1 WB 33.16 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 5.17

    Anspruch auf Einschreiten der Dienstaufsicht

    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet, intensiviert oder korrigiert wird (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 1990 - 1 WB 70.89 - NZWehrr 1991, 211 = juris Rn. 5, vom 23. Februar 2010 - 1 WB 70.09 - Rn. 21 m.w.N. und vom 17. Juli 2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 - Rn. 26 f.; ebenso: Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 10 Rn. 21; Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 17 Rn. 30).
  • BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 8.19

    Unterlassen weiterer disziplinarer Ermittlungen gegen einen Vorgesetzten durch

    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet, intensiviert oder korrigiert wird (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 70.09 - jurion Rn. 21 m.w.N., vom 17. Juli 2012 - 1 WB 61.11, 1 WB 65.11 - juris Rn. 26 f. und vom 30. März 2017 - 1 WB 33.16 - juris Rn. 24; ebenso auch: Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 10 Rn. 21; Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 17 Rn. 30).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12

    Einstweiliger Rechtschutz eines Soldaten auf Verpflichtung des Dienstherrn zur

    Soweit der Antragsteller meint, die "originäre Beschwer" bestehe fort, weil sie "auch den Umgang mit dem Antrag vom 17.12.2008 erfasst", ist er darauf zu verweisen, dass die Art und Weise, wie der Antrags vom 17. Dezember 2008 durch das Personalamt der Bundeswehr bearbeitet wird, keine anfechtbare Maßnahme darstellt, die mit einer Beschwerde separat angefochten werden könnte (vgl. Beschluss vom 17. Juli 2012 - BVerwG 1 WB 61.11 - Rn. 23 f.).
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